Anforderungen an die Qualifikation von Luftfahrern
zur Nutzung von
GPS standalone-Nichtpräzisionsanflugverfahren
Mit Wirkung vom 8. Oktober 1998 hat
die DFS erste GPS-Verfahren veröffentlicht, die nicht mehr auf bodengestützte Anlagen
zurückgreifen ("GPS-standalone", AIC 14/98). Diese Verfahren waren in der
Erprobungsphase nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich.
Die Erprobungsphase ist abgeschlossen. Mit Wirkung vom 02. Dezember
1999 können die von der DFS veröffentlichten Anflugverfahren von hierfür qualifizierten
Luftfahrern genutzt werden.
1 Regelungen für Luftfahrtunternehmen
Die Nutzung von GPS standalone-Anflugverfahren in Luftfahrtunternehmen
ist bereits durch NfL II-97/98 (Abschnitt III, Nationale flugbetriebliche Regelungen)
geregelt.
2 Allgemeine Anforderungen an die Luftfahrerqualifikation
Für eine sichere Durchführung von GPS Stand-Alone
Nichtpräzisionsanflügen sind ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse über
diesen Verfahrenstyp zwingend erforderlich und rechtliche Bestimmungen zu
berücksichtigen.
Anforderungen an die Luftfahrerqualifizierung sind in der
Luftverkehrsordnung (§1) sowie in nationalen und internationalen Vorschriften geregelt
(§69 (4) LuftPersV, JAR-OPS 1.950). Luftfahrer, die GPS Stand-Alone
Nichtpräzisionsanflüge durchführen wollen, müssen sich ausreichend mit den Grundlagen,
Besonderheiten und Beschränkungen von GPS sowie mit der Handhabung der GPS-Ausrüstung an
Bord des Luftfahrzeugs vertraut gemacht haben.
Die Qualifikation der Luftfahrer in der Anwendung der GPS-Verfahren und
der Verwendung von GPS-Empfängern ist nachzuweisen. Als Nachweis gelten u.a.
Bestätigungen von Geräteherstellern oder von ihnen anerkannten Trainingseinrichtungen,
Flugschulen sowie Fluglehrern (einschl. Einweisungsberechtigte und Sachverständige). Die
Bestätigung kann über einen Eintrag im Flugbuch erfolgen.
3 Empfehlungen für Qualifizierungsinhalte
Folgende Inhalte sollten in einer Qualifizierungsmaßnahme mindestens berücksichtigt
werden:
Theoretischer Teil
- Funktionsweise von GPS
- GPS-Anflugverfahren
- Datenbanken
Praktischer Teil
- Gerätebedienung einschließlich Nutzung der Datenbank
- Besonderheiten der Flugvorbereitung (u.a. RAIM-Prädiktion)
- Flugdurchführung
Mögliche Ausbildungsdetails sind beispielhaft im AC 0123 vom 29.05.97 von Transport
Canada aufgeführt ( www.tc.gc.ca/aviation/commerce/advisory/ac0123e.htm
). Zusätzliche Informationen können auch von den Internetseiten des LBA unter
www.lba.de
abgerufen werden.
Fachliche Auskünfte erteilt das Geschäftsfeld P im
Luftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Fax: +49 (0)531 2355 - 730
4 Flugvorbereitung
Auf die Verpflichtung zur Flugvorbereitung gemäß NfL II-97/98 Abschnitt 6.2.2(d)(iii)
wird hingewiesen. Bis zur Einführung eines entsprechenden NOTAM-Wesens kann die
Verfügbarkeit des Anflugverfahrens über Faxabruf unter
+49 (0)69 6959-3633
oder über AIS-Beratungsstellen abgerufen werden.
Bonn, den 19.10.99
LS 17/60.41.20-17
Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
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